Pandemiestufe 3
Pandemiestufe 3
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der dynamischen Entwicklungen der Infektionslage müssen wir aktuell davon ausgehen, dass in den kommenden Tagen die Pandemiestufe 3 in Kraft tritt.
Hierfür schreibt das Land Baden-Württemberg folgende zusätzliche Regelungen vor:
- Ab Klasse 5 besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske auch in den Unterrichtsräumen.
- Weiterhin gilt diese Pflicht in allen anderen Bereichen des Schulgeländes (Flure, WC, Pausenhof…)
- Die Maskenpflicht gilt für SchülerInnen nicht im Sportunterricht oder beim Unterricht mit Gesang und Blasinstrumenten.
- Die Räume müssen alle 20 Minuten für mindestens drei Minuten gelüftet werden.
- Es besteht ein Zutrittsverbot der Gebäude, wenn eine Person Kontakt mit einer infizierten Person hatte, Symptome aufweist oder keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
- Es dürfen aktuell keine außerschulischen Veranstaltungen
Bei Verstößen gegen diese Verordnung ist die Schule gezwungen, mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vorgehen.
Bitte denken Sie daran: Nach den Herbstferien muss Ihr Kind am Montag die „Erklärung zur Teilnahme am Schulbetrieb“ mitbringen. Das Formular wird in der nächsten Woche von den Klassenlehrern ausgeteilt. Liegt der unterschriebene Zettel am Montag nicht vor, müssen wir Ihr Kind leider umgehend nach Hause schicken.
Viele Grüße
das Schulleitungsteam der CNR