Notgruppen werden vergrößert
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
Von kommenden Montag, 27. April, an wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung aber auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können.
Künftig können Schülerinnen und Schüler der 5.-7. Klasse zur Notbetreuung angemeldet werden.
Einen Anspruch haben Kinder, deren Erziehungsberechtigte …
- … in der kritischen Infrastruktur arbeiten,
- … beide einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung haben und für ihren Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Folgende Schritte sind für die Anmeldung nötig:
- Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers
- Bestätigung, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist
- Anmeldung über die Homepage der Stadtverwaltung Bühl: https://www.buehl.de/de/Stadt-Buerger/Unsere-Stadt/Aktuelles-Presse/Stadtnachrichten/Stadtnachricht?view=publish&item=article&id=1683
Die Zuteilung erfolgt über die Stadtverwaltung.
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem unter der oben genannten Internetseite.